Schwimmen und baden

Schwimmen und Baden in der Nordsee gehört zum Besten, was unser Platz zu bieten hat. Aber auch hier müssen einige Regeln eingehalten werden, damit niemand zu Schaden kommt:

Schwimmen und Baden an unserem Strand ist nur innerhalb der Badebegrenzung durch die roten Bojen erlaubt.
Baden in den Wattprielen ist wegen der starken Strömung gefährlich. Badet deshalb nur in Prielen, deren Strömung nicht zu stark ist.

Für unseren Platz gilt außerdem der Jugendbadeerlass des Landes Schleswig-Holsteins vom 28.6.1968 – X63a-6711.9-


RICHTLINIEN FÜR DAS BADEN VON KINDERN UND JUGENDLICHEN

Erlass des Kultusministers des Landes Schleswig-Holsteins


1. Badeaufsicht

Der Leiter der Gruppe ist für die Sicherheit beim Baden verantwortlich. Er sollte selbst Rettungsschwimmer sein. Ist das nicht der Fall…, so muss je Gruppe mindestens ein Rettungsschwimmer (DLRG, DRK-Wasserwacht)
Soweit den Rettungsschwimmern der Badeplatz nicht bekannt ist, sind sie in die besonderen Verhältnisse einzuweisen. Die Rettungsschwimmer sollten gelbe Kappen tragen.


2. Verhalten beim Baden

a) Es sind Badegruppen zu bilden, die etwa aus 10 Teilnehmern bestehen können. An der See empfiehlt es sich, bei bewegtem Wasser die Gruppenstärke    auf 5 bis 7 Teilnehmer zu reduzieren.
b) Die Badegruppe soll geschlossen baden, langsam ins Wasser gehen und auch im Wasser zusammenbleiben.

Ärztliche Weisungen
Vom Arzt getroffene Entscheidungen über die Teilnahme am Baden oder Schwimmen sind in jedem Fall zu beachten.


3. Verantwortung des Gruppenleiters

Der Leiter der Gruppe ist für seine Gruppe verantwortlich. Er hat für eine ausreichende Beaufsichtigung zu sorgen. Das gilt auch, wenn er mit seiner Gruppe in einer Badeanstalt oder an einem durch eine Badeaufsicht bewachten Strandabschnitt badet.
In Badeanstalten und an bewachten Strandabschnitten richtet sich das Baden nach den örtlichen Vorschriften. Der Leiter der Gruppe meldet seine Gruppe bei der Badeaufsicht an. Den Anweisungen des Personals ist zu folgen.


4. Elterliche Erlaubnis

Minderjährige dürfen am Schwimmen oder Baden nur teilnehmen, wenn die Erziehungsberechtigten sich damit schriftlich einverstanden erklären.